Amnestie

Amnestie

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Am|nes|tie [amnɛs'ti:], die; -, Amnestien [amnɛs'ti:ən]:
Erlass oder Milderung der Strafe (besonders für politische Vergehen):
eine Amnestie fordern, erlassen, gewähren; unter die Amnestie fallen.

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Am|nes|tie 〈f. 19Straferlass, Begnadigung für eine ganze Gruppe von Gefangenen ● eine \Amnestie erlassen, verkünden; um \Amnestie bitten; die Menschenrechtsgruppe forderte eine \Amnestie für den Gefangenen XY; die neugewählte Präsidentin erließ eine umfassende \Amnestie [<grch. amnesteia <a „nicht“ + mnestis „Gedanken“; verwandt mit Amnesie]

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Am|nes|tie , die; -, -n [lat. amnestia < griech. amnēstɪ̓a = Vergessen, Vergebung] (Rechtsspr.):
durch ein besonderes Gesetz verfügter Straferlass od. verfügte Strafmilderung für eine Gruppe bestimmter Fälle, bes. für politische Vergehen:
eine A. für politische Gefangene fordern, erlassen;
unter die A. fallen.

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Amnestie
 
[griechisch »Vergessen«, »Vergebung«] die, -/...'sti |en, Straferlass für eine unbekannte Zahl von Fällen, im Unterschied zur Begnadigung. Die Amnestie kann darin bestehen, dass Strafen, die für bestimmte Delikte bereits durch rechtskräftiges Urteil festgesetzt wurden, erlassen werden (Amnestie im engeren Sinn) oder dass bestimmte Delikte nicht verfolgt und entsprechende Verfahren eingestellt werden (Gewährung von Straffreiheit).
 
In Deutschland kann die Amnestie nur durch Gesetz gewährt werden (Straffreiheitsgesetz); zum Erlass eines entsprechenden Gesetzes sind für alle im StGB geregelten und für die sonstigen in die Kompetenzen des Bundes fallenden Straftaten der Bundestag, im Übrigen die Länderparlamente zuständig. Von der Möglichkeit zu Straffreiheitsgesetzen wurde 1949 und 1954 sowie 1968 aufgrund des Wegfalls beziehungsweise der Milderung von Vorschriften des politischen Strafrechts und 1970 wegen der Änderung des Demonstrationsrechts Gebrauch gemacht. Die Niederschlagung eines schwebenden Verfahrens im Einzelfall (Abolition) ist verfassungsrechtlich unzulässig. - In Österreich und der Schweiz wird die Amnestie ebenfalls durch Gesetz gewährt.
 

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Am|nes|tie, die; -, -n [lat. amnestia < griech. amnēstɪa = Vergessen, Vergebung] (Rechtsspr.): durch ein besonderes Gesetz verfügter Straferlass od. verfügte Strafmilderung für eine Gruppe bestimmter Fälle, bes. für politische Vergehen: eine A. für politische Gefangene fordern, erlassen; unter die A. fallen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Amnestie — Sf Begnadigung erw. fach. (16. Jh., Form 17. Jh.) Entlehnung. Zunächst in der Form amnistia (gemäß der damaligen Aussprache des gr. ē ) entlehnt aus l. amnēstia Vergebung, Vergessen , dieses aus gr. amnēstíā Vergeßlichkeit, Amnestie , einem… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Amnestie — (v. gr.), 1) eigentlich das Nichteingedenksein, bes. 2) Nichteingedenksein u. deshalb Nichtahndung eines begangenen Unrechts od. Verbrechens; bes. 3) (lat. Abolitlo facti, Oblivio), Zusicherung, ein geschehenes Vergehen als nicht geschehen zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Amnestīe — (griech., »das Vergessen«), allgemeine Begnadigung in Bezug auf eine ganze Klasse von Verbrechen oder Verbrechern, im Gegensatze zu der in einem einzelnen Falle gewährten Begnadigung; kommt am häufigsten bei sogen. politischen Verbrechen vor und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestīe (grch.), gänzliche Verzeihung und Befreiung von Strafe, bestimmten Gruppen von Rechtsverletzungen und deren Tätern durch außerordentliche Verfügung des Souveräns gewährt, am häufigsten bei polit. Vergehen. Amnestieren, A. gewähren,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Amnestie — Amnestie, Verzeihung, Straferlaß, gemeiniglich eine politische Handlung, welche denjenigen, die zu ihrer Pflicht zurückkehren, Vergebung verheißt und ihr Vergehen oder Verbrechen als nicht geschehen betrachtet. Amnestien werden bei… …   Damen Conversations Lexikon

  • Amnestie — Amnestie, Vergessenheit, Verzeihung, besonders von der Verzeihung politischer Vergehen gebraucht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Amnestie — die Großmut des Staats jenen übeltätern gegenüber, deren Bestrafung zu kostspielig wäre. «Ambrose Bierce» * Besser, man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen. «Voltaire, Zadig» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Amnestie — Amnestie: Das Wort für »Begnadigung; Straferlass« wurde im 16. Jh. aus griech.( lat.) amnēstía »Vergessen; Vergebung« entlehnt. Es ist gebildet mit 2↑ a..., ↑ A... und griech. mnāsthai »sich erinnern«, das verwandt ist mit griech. maínesthai… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Amnestie — Eine Amnestie (altgr. amnēstia ,Vergessen, Vergeben’, auch Abolition) ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die… …   Deutsch Wikipedia

  • Amnestie — Am·nes·tie die; , n [ iːən]; eine (von der Legislative beschlossene) Aufhebung oder Milderung der Strafe für eine Gruppe von meist politischen Häftlingen <eine Amnestie erlassen, unter die Amnestie fallen> || NB: im Unterschied zur Amnestie …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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